Wir unterscheiden bei der Pilotenausbildung zwischen Flugschülern ohne gültige Fluglizenz für eine andere Flugzeug Klasse, diese werden liebevoll „Fußgänger“ genannt und Flugschülern die bereits im Besitz einer gültigen Lizenz für eine andere Flugzeug Klasse sind, den „Umschülern“.
Für Umschüler gelten Erleichterungen in der Ausbildung. Da sie ja schon theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten mitbringen. Die genauen Richtlinien der Ausbildung für Umschüler kannst Du auf der Homepage des DULV nachlesen.
Flugschüler ohne gültige Fluglizenz
Für Umschüler gelten Erleichterungen in der Ausbildung.